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HAUSTECHNIK

Öffnungszeiten:

Montag - Freitag von 8:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:30

Der Wartungsvertrag


Durch einen Wartungsvertrag für Ihre Heizungsanlage vermeiden Sie unnötige Störungen, Sie senken Ihre Brennstoffkosten und halten den Emissionsausstoß gering.      


Außerdem wird der Verschleiß minimiert und somit die Lebensdauer der Anlage erhöht.


Insgesamt betrachtet senken Sie deutlich Ihre Gesamtbetriebskosten.


Die Kriterien eines Wartungsvertrages für Gasheizungen

  Die Wartung der Heizgeräte wird einmal jährlich durchgeführt

                                 

  Die Wartung umfasst folgende Arbeiten:

  1 . Reinigungsarbeiten am Gussblock und am Zünd- und Hauptbrenner;

  2.  Überprüfung von Dichtungen im Gas- und Wasserbereich;

  3.  Funktionsprüfung der Sicherheits- und Regelenrichtungen;

  4.  Überprüfung der Zündflamme und Zündsicherung bzw. elektrische Zündung und Feuerungsautomat;

  5.  Überprüfung der Gasmenge;

  6.  Prüfen der Abgasführung, Strömungssicherung;

  7.  Prüfung der gesamten Anlage auf einwandfreie Funktion;


Zusätzliche Arbeiten bei Kesseln mit Speichern:

  8. Falls erforderlich Entkalkung des Warmwasser-Behälters;

  9. Überprüfung der Opferanode, ggf.  Austausch;

10. Überprüfung des Sicherheitsventils.


Alle darüber hinaus gehenden Arbeiten am Kessel oder Speicher sind nicht Gegenstand  dieses

Wartungsvertrages, daher nicht im Preis enthalten und werden gesondert berechnet.

 

Der Pauschalbetrag für die Überprüfung und Wartung eines Gas-Kessels beträgt bei Vertragsabschluss:

90,-€ zuzüglich 19% MwSt.


Im Falle allgemeiner Kostensteigerungen, z. B. bei Erhöhung der Tariflöhne, behalten wir uns vor eine entsprechende Anpassung  des Pauschalpreises vorzunehmen.

Evtl. erforderliche Ersatzteile, deren Einbau, ggf.  Entkalkungsarbeiten, werden gesondert berechnet.

Die Wartung und Überprüfung ist vom Kunden schriftlich zu bescheinigen.

                                                   

Dieser Vertrag ist bis zum Ende des auf den Abschluss folgenden Jahres abgeschlossen.  Falls er nicht 4 Wochen vor Vertragsende gekündigt wird, verlängert er sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr.

Bei Wohnungswechsel endet die Vereinbarung mit dem Tage des Umzugs.

                                                 

Fa. Jendges GmbH verpflichten uns, die Arbeiten fachgerecht auszuführen und die Geräte nach erfolgter Wartung in betriebssicherem Zustand zu übergeben.

So ereichen Sie uns:

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K.J. Jendges GmbH

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